Keine Einbürgerung für Analphabeten – Kritik an Gerichtsurteil
Das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts, einem Türken wegen Analphabetismus die Einbürgerung zu verweigern, ist nach Aussage des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung e.V. problematisch. Wenn der Einbürgerungstest wegen fehlender Lesekenntnisse nicht durchgeführt werden kann, könnten die Fragen vorgelesen werden. „Analphabetismus allein ist kein hinreichendes Indiz für fehlendes Wissen, schon gar nicht für mangelnde Integrationsbereitschaft“, so Peter Hubertus, Geschäftsführer des Verbandes. Die Messlatte zur Einbürgerung werde zudem unverhältnismäßig hoch gelegt, wenn von Migrantinnen und Migranten verlangt wird, „Formulare und sonstige Schriftstücke in deutscher Sprache selbstständig zu lesen und zu verstehen“, wie es die Richter fordern. Gerade amtliche Schreiben seien häufig recht schwierig zu verstehen. Die erste PISA-Studie hat nachgewiesen, dass zehn Prozent der getesteten Jugendlichen deutlich niedrigere Leseanforderungen nicht bewältigen konnten. Gleichwohl gäbe es immer noch nicht ausreichend viele Alphabetisierungskurse in Deutschland. Besonders intensive Lernmöglichkeiten für Menschen ohne Arbeit fehlen. Informationen über Lese- und Schreibkurse für Erwachsene gibt es – auch anonym – beim ALFA-TELEFON unter 0251/53 33 44.