Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist nach dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Münster-Innenstadt, StNr. 337/5978/1071, vom 15.05.2009 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.